Kombinierte Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Lindau Tourismus und Kongress GmbH und Reisebedingungen der Lindau Tourismus und Kongress GmbH
Die Lindau Tourismus und Kongress GmbH (nachfolgend bezeichnet als „LTK GmbH“) vermittelt im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs Unterkunfts- und touristische Erlebnisleistungen. Dies erfolgt sowohl stationär, insbesondere in den örtlichen Tourist-Informationen, als auch über die von der LTK GMBH betriebenen Websites. Darüber hinaus bietet die LTK GmbH eigene Pauschalreisen an. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Bedingungen unterteilt in folgende Abschnitte:
I. Übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen
II. Ergänzende Gastaufnahmebedingungen
III. Ergänzende Bedingungen für touristische Erlebnisleistungen
IV. Reisebedingungen der LTK GmbH
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.
I. Übergreifende allgemeine Geschäftsbedingungen der LTK GmbH
1. Geltungsbereich dieser übergreifenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; Begriffsbestimmungen
1.1 Die Bedingungen dieses Abschnitts I gelten für sämtliche Verkäufe touristischer Dienstleistungen durch die LTK GMBH und damit übergreifend und einleitend in Bezug auf die Bestimmungen der Ergänzenden Bedingungen in den Abschnitten II-III; für Pauschalreisen der LTK GmbH gelten ausschließlich die Reisebedingungen in Abschnitt IV.
1.2 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen in den Abschnitten I-III sowie die deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbar sind, zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.
1.3 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um touristische Leistungen zu erwerben.
1.4 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Eine „rechtsfähige Personengesellschaft“ ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.6 „Touristische Leistungen“ oder „touristische Dienstleistungen“ sind sowohl Gastaufnahmen als auch alle möglichen sonstigen Leistungsverträge zu touristischen Zwecken.
1.7 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.
1.8 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/ oder die LTK GMBH von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne, dass die LTK GMBH der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.
1.9 Das Veranlassen von Buchungsaufträgen im Online-Shop erfordert die Angabe von Kundendaten. Die Kundendaten leitet die LTK GMBH an den Anbieter touristischer Leistungen weiter.
2. Stellung der LTK GMBH
2.1 Die LTK GMBH ist Betreiberin der Geschäftslokale ihrer Tourist-Information sowie Herausgeberin von Verzeichnissen touristischer Dienstleistungen, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien, in denen sie als Herausgeberin bezeichnet ist.
2.2 Zudem ist die LTK GMBH Betreiberin der Onlineauftritte, auf deren Impressum sie ausdrücklich als Betreiberin bezeichnet ist.
2.3 Soweit die LTK GMBH touristische Dienstleistungen vertreibt gilt:
a) Die LTK GMBH handelt bzgl. sämtlicher von ihr angebotener touristischer Dienstleistungen grundsätzlich als Vermittlerin, ganz gleich, ob diese stationär oder online angeboten werden, soweit sie die touristischen Dienstleistungen nicht ausnahmsweise ausdrücklich in eigener Leistungsverantwortung anbietet. In diesem Fall finden sämtliche nachstehende Regelungen, soweit sie sich auf touristische Leistungsträger beziehen, Anwendung auf die LTK GMBH.
b) Die LTK GMBH hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von der LTK GMBH vorliegen. Sofern die LTK GMBH als Vermittler verbundener Reiseleistungen auftritt, hat sie dem Gast ein Formblatt zu übergeben. In diesem Formblatt wird der Gast darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.
c) Unbeschadet der Verpflichtungen der LTK GMBH als Vermittler verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der LTK GMBH) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die LTK GMBH im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen des § 651w BGB weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden touristischen Leistungsvertrages. Die LTK GMBH haftet daher nicht für die Angaben des touristischen Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für etwaige Leistungsmängel.
d) Die nachstehend unter II. und III. aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für touristische Leistungsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der LTK GMBH herausgegebenen Leistungsverzeichnisse, Kataloge oder Leistungsangebote in Webpräsenzen sind.
e) Eine etwaige Haftung der LTK GMBH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
f) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter der touristischen Leistung und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der touristischen Leistung finden in erster Linie die mit dem Anbieter der touristischen Leistung bzw. der LTK GMBH als dessen Vertreterin getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag gem. §§ 535 BGB (bei Gastaufnahmen) bzw. über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB (bei sonstigen touristischen Leistungen) Anwendung.
g) Auf das Vermittlungsverhältnis mit der LTK GMBH finden in erster Linie die mit der LTK GMBH getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der LTK GMBH in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
h) Den touristischen Leistungsträgern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast/ Kunden andere als die nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu treffen.
3. Anzuwendende Rechtsvorschriften soweit die LTK GMBH als Vermittlerin touristischer Leistungen handelt
3.1 In den Geschäftslokalen der Tourist-Info sowie über den Online-Shop als digitalen Markplatz wird durch Vermittlung der LTK GMBH der Abschluss von touristischen Leistungsverträgen ermöglicht.
3.2 Die Leistungsverträge der LTK GMBH – handelnd als Vermittler und Handelsvertreter der Anbieter – werden zwischen den jeweiligen lokalen touristischen Leistungsanbietern und den Kunden abgeschlossen.
3.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der LTK GMBH als Vermittlerin ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen übergreifenden Geschäftsbedingungen der LTK GMBH, den Regelungen zu den Pflichten der LTK GMBH in den Abschnitten II-III und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
4. Vermittlung und Vertragsschluss bei der Buchung von touristischen Leistungen
4.1 Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des touristischen Leistungsträgers und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der touristischen Leistung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Grundlage des Angebots der LTK GMBH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des touristischen Leistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner im Rahmen des touristischen Leistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
f) Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei touristischen Leistungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Leistungen (§§ 537, 615 BGB) gelten.
4.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen, gilt:
a) Mit der Buchung erteilt der Kunde der LTK GMBH den Vermittlungsauftrag und beauftragt diese, dem touristischen Leistungsträger den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich anzubieten.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des touristischen Leistungsanbieters (Buchungsbestätigung) beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der LTK GMBH oder des touristischen Leistungsträgers für den Kunden und den touristischen Leistungsanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der touristische Leistungsanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung über die LTK GMBH mit dem touristischen Leistungsanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
4.2 Bei Buchungen, die im Onlineshop der LTK GMBH erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen des touristischen Leistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Leistungsanbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des touristischen Leistungsanbieters beim Kunden zu Stande.
4.3 Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ und entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der touristische Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. Im Regelfall wird der touristische Leistungsträger dem Kunden eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. PDF-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
5. Vertragliche Vermittlerpflichten der LTK GMBH
5.1 Die LTK GMBH übernimmt, soweit sie als bloße Vermittlerin von Leistungsverträgen auftritt, Verantwortung für die Richtigkeit angezeigter bzw. kommunizierter Leistungsinformationen nur, soweit die LTK GMBH diese Informationen, die sie von den Anbietern erhalten hat, entweder nicht vollständig und/ oder nicht korrekt wiedergegeben hat oder soweit die LTK GMBH bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom Anbieter zur Veröffentlichung übermittelten Artikel- und Leistungsinformationen fehlerhaft waren. Eine etwaige Haftung der LTK GMBH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
5.2 Die LTK GMBH übernimmt des Weiteren die Verantwortung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Buchungsanfrage des Kunden an den Anbieter nebst der vom Kunden angegebenen Kundendaten.
5.3 Dem Kunden werden Unterlagen zur erworbenen touristischen Leistung stets direkt durch den Anbieter oder namens des Anbieters durch die LTK GMBH übermittelt.
5.4 Die LTK GMBH übernimmt des Weiteren keine Gewährleistung für die von den Anbietern angebotenen Leistungen, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Leistungen. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit den Leistungsverträgen und deren Durchführung ist jeweils der vermittelte Anbieter.
5.5 Ausschließlich im Fall einer Inkassotätigkeit der LTK GMBH gilt: Die LTK GMBH darf Zahlungen des Gastes auf Vergütungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn LTK GMBH sichergestellt hat, dass diese dem Gast erstattet werden, soweit Reiseleistungen von LTK GMBH selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von LTK GMBH Reiseleistungen ausfallen oder der Gast im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt. Diese Sicherstellung leistet LTK GMBH bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung[1] gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Gastes an LTK GMBH verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
6. Haftung der LTK GMBH als bloße Vermittlerin von Leistungsverträgen
6.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die LTK GMBH als bloße Vermittlerin nur
a) im Rahmen abgegebener Garantien,
b) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
c) bei Verletzung einer wesentlichen Vermittlerpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
6.2 Im Übrigen bleibt die Haftung der LTK GMBH für Schäden des Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LTK GMBH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der LTK GMBH beruhen, unberührt.
6.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die LTK GMBH bezüglich der vermittelten touristischen Leistungen selbst nicht für Sachmängel bzw. Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten touristischen Leistung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die LTK GMBH selbst Anbieterin der jeweiligen touristischen Leistung oder Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen touristischen Leistung den Anschein begründet, die vorgesehenen touristischen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
6.4 Eine etwaige eigene Haftung der LTK GMBH im Rahmen der Vermittlung mehrerer unterschiedlicher touristischer Leistungen zum Zweck der gleichen Reise gem. § 651b BGB sowie als Vermittlerin verbundener Reiseleistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651w BGB bleibt unberührt. Das gleiche gilt für eine etwaige schuldhafte Verletzung von Pflichten der LTK GMBH bei der Vermittlung von Kauf- bzw. touristischen Leistungsverträgen.
7. Haftung touristischer Leistungsträger
7.1 Der touristische Leistungsträger haftet unbeschränkt, soweit
a) der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
b) der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des touristischen Leistungsträgers beschränkt auf Schäden, die durch den touristischen Leistungsträger oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der touristische Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während der Leistungserbringung für den Kunden/ Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
8. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten
8.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Leistungsvertrages werden von der LTK GMBH Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der LTK GMBH ersichtlich.
8.2 Beim Besuch des Onlineshops der LTK GMBH wird die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.
8.3 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellungen verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an die vermittelten Anbieter weitergegeben.
8.4 Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank bzw. je nach Zahlungsmethode an die entsprechenden Zahlungsdienstleister (Akquirer und/ oder Payment Service Provider) weitergegeben.
8.5 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellungen bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.
8.6 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener können in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der LTK GMBH eingesehen werden. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die LTK GMBH unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.
9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges
9.1 Auf alle Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen der LTK GMBH als Vermittlerin, den jeweils von der LTK GMBH vermittelten Leistungsanbieter und den Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
9.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis
a) zwischen der LTK GMBH und dem Kunden der Sitz der LTK GMBH und
b) zwischen dem von der LTK GMBH vermittelten Leistungsanbieter und dem Kunden der Sitz des Leistungsanbieters.
9.3 Die LTK GMBH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die LTK GMBH und die von der LTK GMBH vermittelten Leistungsanbieter an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und weder die LTK GMBH noch die von ihr vermittelten Leistungsanbieter an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für die LTK GMBH und/ oder den von der LTK GMBH vermittelten Leistungsanbieter verpflichtend würde, informiert die LTK GMBH oder der Leistungsanbieter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Wir weisen darauf hin, dass die Europäische Plattform für Online-Streitigkeiten (OS-Plattform) ab dem 20.07.2025 nicht mehr besteht.
9.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
II. Ergänzende Gastaufnahmebedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Vertragsbedingungen betreffen Gastgeberleistungen.
1. Unterkunftspreise und -leistungen
1.1 Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Webpräsenz) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
1.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.
2. Zahlung von Unterkunftsleistungen
2.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
2.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
2.3 Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
2.4 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
2.5 Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/ oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von diesem Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu fordern.
3. Rücktritt und Nichtanreise bei Unterkunftsleistungen
3.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
3.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
3.3 Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer 3.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
3.4 Die individuellen Regelungen zum Rücktritt oder Nichterscheinen des Gastes und hieraus resultierende Stornierungskosten werden – insbesondere im Rahmen der Onlinebuchung – beim Zustandekommen des Gastaufnahmevertrags direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast vereinbart. Sollte der Gastgeber nicht von seinem Recht Gebrauch machen, individuelle Stornobedingungen mit dem Gast zu vereinbaren, oder die individuellen Regelungen nicht wirksam vereinbart sein, gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 537 BGB sowie der diesbezüglich einschlägigen Rechtsprechung. Nach anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen ist der Gast in diesem Fall verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 3.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
- Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
- Bei Halbpension 70 %
- Bei Vollpension 60 %
3.5 Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Gast dringend empfohlen.
3.7 Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
4. An- und Abreise bei Unterkunftsleistungen
4.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
4.2 Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 3 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 3.4 und 3.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
4.3 Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
5. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gastgeber
5.1 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
5.2 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
5.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen Gästeinformation erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
5.5 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
6. Besondere Regelungen bei Unterkunftsleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
6.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
6.2 Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der LTK GMBH und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
6.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.
III. Ergänzende Bedingungen für touristische Erlebnisleistungen
Die nachfolgenden ergänzenden Vertragsbedingungen betreffen touristische Leistungen, die weder Gastgeberleistungen noch Pauschalreisen darstellen (nachfolgendend bezeichnet als „Erlebnisleistungen“)
1. Erlebnisleistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Witterungsverhältnisse
1.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit der LTK GMBH und/ oder dem Anbieter der Erlebnisleistung getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die LTK GMBH und den Anbieter der Erlebnisleistung nicht verbindlich.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der LTK GMBH oder dem Anbieter der Erlebnisleistung, für die aus Beweisgründen die Textform empfohlen wird.
1.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf) und vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Erlebnisleistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
1.4 Angaben zur Dauer von Erlebnisleistungen sind Circa-Angaben.
1.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf die Erlebnisleistung gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Erlebnisleistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Anbieter der Erlebnisleistung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Leistungsbeginn vor oder sind vor dem Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der LTK GMBH als dessen Vertreterin vorbehalten, den Vertrag über die Erlebnisleistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Anbieter der Erlebnisleistung bzw. durch die LTK GMBH als dessen Vertreterin bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
2. Erlebnisleistungspreise und Zahlung
2.1 Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Erlebnisleistung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
2.2 Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Ortspläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Erlebnisleistung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Erlebnisleistung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
2.3 Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Erlebnisleistung in bar zahlungsfällig. Schecks werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der LTK GMBH oder den Erlebnisleistungsanbieter ausgestellt und für die jeweilige Erlebnisleistung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der LTK GMBH oder den Erlebnisleistungsanbieter gültig.
2.4 Die LTK GMBH kann als Inkassobevollmächtigte des Anbieters der Erlebnisleistung nach Vertragsabschluss eine Anzahlung oder den Gesamtpreis der Erlebnisleistung fällig stellen, soweit dies in der dem Kunden bzw. dem Auftraggeber erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist.
2.5 Ist der Anbieter der Erlebnisleistung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Kunden bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der LTK GMBH kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. die LTK GMBH als dessen Vertreterin, soweit vereinbarte Zahlungen mit Verschulden des Kunden trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Erlebnisleistung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Kunden bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 4. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der LTK GMBH und dem Erlebnisleistungsanbieter nicht zu, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
3. Umbuchungen und Änderungen der Rechnungsanschrift bei Erlebnisleistungen
3.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Erlebnisleistung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ein angemessenes Umbuchungsentgelt erhoben werden. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der LTK GMBH oder dem Erlebnisleistungsanbieter nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
3.2 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4. Kündigung/ Rücktritt/ Nichtinanspruchnahme von Erlebnisleistungen
4.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Leistungsanbieter zu vertreten ist, insbesondere durch Kündigung bzw. Rücktritt oder Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, obwohl der Leistungsanbieter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
4.3 Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Der Leistungsanbieter hat sich jedoch auf die Vergütung ersparter Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die der Leistungsanbieter durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
5. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden bzw. des Auftraggebers von Erlebnisleistungen
5.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Leistung eine Telefonnummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der Erlebnisleistungsanbieter wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des Anbieters der Erlebnisleistung mitteilen.
5.2 Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Erlebnisleistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter der Erlebnisleistung kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeleistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters der Erlebnisleistung nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 15 Minuten berechtigen den Anbieter der Erlebnisleistung generell zur Absage. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters der Erlebnisleistung die Regelung in Ziff. 6. dieser Bedingungen entsprechend.
5.3 Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Erlebnisleistung sofort gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters der Erlebnisleistung ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.4 Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Beginn der Leistung sind der Kunde bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters der Erlebnisleistung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.
6. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Erlebnisleistungen
6.1 Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition und seines sportlichen Könnens geeignet sind.
6.2 Der Anbieter der Erlebnisleistung schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der vom Anbieter der Erlebnisleistung angebotenen Leistungen.
6.3 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können Teilnehmer bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Teilnehmer überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere hierdurch zu gefährden droht.
6.4 Kunden sind verpflichtet, die einwandfreie technische Funktion und Sicherheit ihrer ggf. selbst mitgebrachten Ausrüstung vor dem Einsatz im Rahmen der Leistung zu überprüfen bzw. auf deren Kosten überprüfen zu lassen.
6.5 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können bei begründeten Anzeichen für das Vorliegen von technischen Mängeln an eigenen Ausrüstungsgegenständen von Teilnehmern, den Ausschluss von Teilnehmern erklären, soweit der Kunde keinen einwandfreien alternativen Ausrüstungsgegenstand nutzen kann, dessen Beschaffung in der Verantwortung des Kunden liegt.
6.6 Im Falle des Ausschlusses von Teilnehmern behält der Anbieter der Erlebnisleistung den Anspruch auf den Leistungspreis; der Anbieter der Erlebnisleistung muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Das gleiche gilt für den Fall, dass Teilnehmer wegen vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht verschuldeter Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.
7. Besondere Regelungen zur Erlebnisleistungserbringung
7.1 Die Leistungen werden unter Leitung eines qualifizierten Bevollmächtigten des Anbieters der Erlebnisleistung erbracht. Die Teilnahme an den Leistungen erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
7.2 Es bleibt dem Anbieter der Erlebnisleistung und seinen bevollmächtigten Instruktoren, Kursleitern, Tourenführern und vergleichbaren Beauftragten des Anbieters der Erlebnisleistung vorbehalten, die geplanten Erlebnisleistungen nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen, körperlichen, und sportlichen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem Anbieter der Erlebnisleistung obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
7.3 Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der Leistungen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers.
8. Besondere Regelungen bei Erlebnisleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
8.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
8.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
8.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.
LTK GMBH ist:
Lindau Tourismus und Kongress GmbH
- Sitz: 88131 Lindau (Bodensee), Deutschland
- Vertretungsberechtigter: Carsten Holz und Alexander Warmbrunn, Geschäftsführer
- Telefon: +49 8382 8899 900
- E-Mail: info@lindau-tourismus.de
IV. Reisebedingungen der LTK GmbH
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen der LTK GmbH.
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Lindau Tourismus und Kongress GmbH
Sehr geehrter Reisegast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen den Kunden bzw. Reisenden – nachstehend „Reisender“ genannt (wobei diese Formulierung alle Reisenden unabhängig von ihrer Identität zur besseren Lesbarkeit umfassen soll) – mit Lindau Tourismus und Kongress GmbH, Linggstraße 3, 88131 Lindau, nachstehend „LTK GMBH “ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalreisen der LTK GMBH. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der LTK GMBH und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der LTK GMBH für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler und Buchungsstellen, sind von der LTK GMBH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen der LTK GMBH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der LTK GMBH herausgegeben werden, sind für die LTK GMBH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht der LTK GMBH gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der LTK GMBH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der LTK GMBH vor, an das die LTK GMBH für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die LTK GMBH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der LTK GMBH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Reisende der LTK GMBH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die LTK GMBH Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die LTK GMBH dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung der LTK GMBH erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von der LTK GMBH im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende der LTK GMBH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die LTK GMBH ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung der LTK GMBH beim Reisenden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Die LTK GMBH wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4 Die LTK GMBH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2 Bezahlung
2.1 Die LTK GMBH und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 10 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2 Abweichend von den Regelungen in Ziffer 0. ist die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit nicht erforderlich, wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 0. vereinbart und in der Reisebestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.
2.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die LTK GMBH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die LTK GMBH ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten so ist die LTK GMBH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5. zu belasten.
3 Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der LTK GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der LTK GMBH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Die LTK GMBH ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von der LTK GMBH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von der LTK GMBH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte die LTK GMBH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1 Die LTK GMBH behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die LTK GMBH den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 0 kann die LTK GMBH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
▪ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die LTK GMBH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
▪ Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von der LTK GMBH anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für jede beförderte Person kann die LTK GMBH vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 0 kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 0 kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die LTK GMBH verteuert hat
4.4 Die LTK GMBH ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 0. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die LTK GMBH führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der LTK GMBH zu erstatten. Die LTK GMBH darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die der LTK GMBH tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die LTK GMBH hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.
4.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von der LTK GMBH gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der LTK GMBH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber der LTK GMBH den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der LTK GMBH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die LTK GMBH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der LTK GMBH zu vertreten ist. Die LTK GMBH kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die LTK GMBH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
5.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der LTK GMBH nachzuweisen, dass der LTK GMBH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der LTK GMBH geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 0 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit die LTK GMBH nachweist, dass der LTK GMBH wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. In diesem Fall ist die LTK GMBH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6 Ist die LTK GMBH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von der LTK GMBH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie der LTK GMBH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die LTK GMBH, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 25,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die LTK GMBH keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.
5.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6 Obliegenheiten des Reisenden
6.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat die LTK GMBH oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der von der LTK GMBH mitgeteilten Frist erhält.
6.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit die LTK GMBH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter der LTK GMBH vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter der LTK GMBH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die LTK GMBH unter der mitgeteilten Kontaktstelle der LTK GMBH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters der LTK GMBH seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter der LTK GMBH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
6.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende der LTK GMBH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der LTK GMBH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7 Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten
7.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
7.2 Die LTK GMBH schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.
7.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die LTK GMBH nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
8 Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung der LTK GMBH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.2 Die LTK GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der LTK GMBH sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
8.3 Die LTK GMBH haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der LTK GMBH ursächlich geworden ist.
8.4 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise der LTK GMBH sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 0. lediglich vermittelt werden, haftet die LTK GMBH nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Pauschalreise sind, haftet die LTK GMBH nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
9 Rücktritt der LTK GMBH wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl
9.1. Die LTK GMBH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
9.2. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der LTK GMBH beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
9.3. Die LTK GMBH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
9.4. Die LTK GMBH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
9.5. Ein Rücktritt der LTK GMBH später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
9.6. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 0. gilt entsprechend.
10 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der LTK GMBH zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die LTK GMBH wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die LTK GMBH zurückerstattet worden sind.
11 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr.2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber der LTK GMBH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
▪ 12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
▪ 12.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
▪ 12.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.
13 Rechtswahl- und Gerichtsstand; Information über Verbraucherstreitbeilegung
13.1 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der LTK GMBH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die LTK GMBH ausschließlich am Sitz der LTK GMBH verklagen.
13.2 Für Klagen der LTK GMBH gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der LTK GMBH vereinbart.
13.3 Die LTK GMBH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die LTK GMBH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die LTK GMBH verpflichtend würde, informiert die LTK GMBH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Wir weisen darauf hin, dass die Europäische Plattform für Online-Streitigkeiten (OS-Plattform) ab dem 20.07.2025 nicht mehr besteht.
Reiseveranstalter ist:
Lindau Tourismus und Kongress GmbH
Linggstraße 3
88131 Lindau
Tel.: +49 8382 8899900
Fax: +49 8382 8899888
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Stand dieser Fassung der Gesamtbedingungen: Juli 2025

