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Alle bestehenden Corona-Regelungen beruhen auf der aktueller Fassung der  16. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Den aktuellen Inzidenzwert von Lindau finden Sie hier.

Schnelltest-möglichkeiten

Für einen sicheren Aufenthalt in Lindau gibt es zahlreiche Angebote für Schnelltest-Möglichkeiten, welche wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst haben. Das Angebot wächst stetig, daher wird diese Seite stetig um neue Angebote aktualisiert. Bitte nutzen Sie vor Anreise die Corona-Test-Möglichkeiten in Ihrem Heimatort.

Schnelltestmöglichkeiten

Grenzverkehr im Dreiländereck

Österreich gilt als ist kein Hochrisikogebiet mehr. Die Einreise ist wieder einfacher möglich. Für Aufenthalte von mehr als 24h finden Sie alle Informationen hier.

Einreiseformular  NEIN
Corona-Test für Ungeimpfte JA
Corona-Test für 2G NEIN

Das Einreiseformular muss nur noch von Personen ausgefüllt werden, die bei der Einreise keinen 3G-Nachweis erbringen können. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses besteht dann eine Quarantänepflicht.

Einreiseformular NEIN
Corona-Test für 2G NEIN
Corona-Test für Ungeimpfte JA

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich gibt es keine Sonderregelungen mehr: Wer nach Österreich einreisen möchte, muss genesen, geimpft oder getestet sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schweiz gilt ist kein Hochrisikogebiet mehr – die Einreise ist problemlos möglich. Für Aufenthalte von mehr als 24h finden Sie alle Informationen hier.

Corona-Test für 2G NEIN
Corona-Test für Ungeimpfte NEIN
Einreise-Formular benötigt NEIN
Quarantäne in der Schweiz NEIN

Bei der Rückkehr von Touristen aus der Schweiz nach Deutschland gilt folgendes:

Corona-Test für 2G NEIN
Corona-Test für Ungeimpfte JA
Quarantäne für Ungeimpfe NEIN
Einreise-Formular benötigt NEIN

Weitere Informationen finden Sie hier.

Maskenpflicht – FFP2 Maske

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch in Lindau die Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • in Einrichtungen zur Betreuung vulnerabler Personen, dazu gehören: Arztpraxen, Krankenhäuser und Einrichtungen zur Betreuung älterer, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftiger Menschen
  • im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern und Baden-Württemberg

Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. 

Tourist-Information Lindau

Die Tourist-Information hat für Sie geöffnet:

Montag – Sonntag
09:00 – 12:30 Uhr

Montag, Dienstag & Donnerstag – Samstag
13:30 – 17:30 Uhr

 

Sie haben Fragen zu einem bereits gebuchten Urlaub?
Wenden Sie sich bitte direkt an die Unterkunft/die Agentur, bei der Sie Ihren Aufenthalt gebucht haben. Zu Stornierungen, Rückerstattungen etc. können Ihnen nur diese Vertragspartner Auskunft geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Tourist-Information.

Bleiben Sie gesund!

Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier:

>> Rechtsverordnungen des Freistaats Bayerns
>> Ausführliche Informationen der Landestourismusorganisation
>> Verbraucherzentrale Bayern

Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die jeweilige Landesregierung, die die Verordnung erlassen hat, die Tourismusorganisation des Bundeslandes oder bei Verbraucherfragen an die Verbraucherzentrale des jeweiligen Landes.

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