Alle bestehenden Corona-Regelungen beruhen auf der aktueller Fassung der 16. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Den aktuellen Inzidenzwert von Lindau finden Sie hier.
RICHTLINIEN IN BAYERN AUF EINEN BLICK
Grenzverkehr im Dreiländereck
Deutschland ➝ Österreich
Infos im Überblick | |
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Reisewarnung des Auswärtigen Amtes | NEIN |
Einreiseformular nötig | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte & Genesene | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte | NEIN |
Quarantäne-Pflicht nach Einreise | NEIN |
Österreich ➝ Deutschland
Infos im Überblick | |
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Anmeldung vor Rückreise | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte & Genesene | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte | NEIN |
Quarantäne-Pflicht in Deutschland | NEIN |
Deutschland ➝ Schweiz
Infos im Überblick | |
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Reisewarnung des Auswärtigen Amtes | NEIN |
Einreiseformular nötig | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte & Genesene | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte | NEIN |
Quarantäne-Pflicht nach Einreise | NEIN |
Schweiz ➝ Deutschland
Infos im Überblick | |
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Anmeldung vor Rückreise | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte & Genesene | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte | NEIN |
Quarantäne-Pflicht in Deutschland | NEIN |
Maskenpflicht – FFP2 Maske
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch in Lindau die Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
- in Einrichtungen zur Betreuung vulnerabler Personen, dazu gehören: Arztpraxen, Krankenhäuser und Einrichtungen zur Betreuung älterer, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftiger Menschen
- im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern und Baden-Württemberg
Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen.
Tourist-Information Lindau
Die Tourist-Information hat für Sie geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag
10:00 Uhr – 12:30 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch
10:00 Uhr – 12:30 Uhr
Während der Lindauer Hafenweihnacht Samstag & Sonntag
10:00 Uhr – 15:00 Uhr
Sie haben Fragen zu einem bereits gebuchten Urlaub?
Wenden Sie sich bitte direkt an die Unterkunft/die Agentur, bei der Sie Ihren Aufenthalt gebucht haben. Zu Stornierungen, Rückerstattungen etc. können Ihnen nur diese Vertragspartner Auskunft geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Tourist-Information.
Bleiben Sie gesund!
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier:
>> Rechtsverordnungen des Freistaats Bayerns
>> Ausführliche Informationen der Landestourismusorganisation
>> Verbraucherzentrale Bayern
Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die jeweilige Landesregierung, die die Verordnung erlassen hat, die Tourismusorganisation des Bundeslandes oder bei Verbraucherfragen an die Verbraucherzentrale des jeweiligen Landes.