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Unsere Übernachtungsgäste erhalten in Lindau die Gästekarte ECHT BODENSEE CARD (EBC), da Sie einen Kurbeitrag zahlen. Mit dieser Karte haben Sie freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) und profitieren von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen bei rund 185 Ausflugszielen, Freizeit- und Kulturangeboten am Bodensee.

 

Ihre Vorteile

Die Gästekarte Echt Bodensee Card (EBC) bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Freie Fahrt in Bus & Bahn im gesamten Bodensee Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo), inkl. Stadtbusse, Regionalbusse und RegionalzĂĽge. Hier finden Sie den bodo Zonenplan.
  • VergĂĽnstigungen bei mehr als 185 Attraktionen und Ausflugszielen in der Vierländerregion Bodensee

Genauere Details zu den VergĂĽnstigungen und Vorteilen erfahren Sie im Echt Bodensee ReisefĂĽhrer.

 

Echt Bodensee Card ReisefĂĽhrer

Genießen Sie mit der Echt Bodensee Card freie Fahrt in Bus & Bahn sowie Vorteile bei mehr als 190 Kultur- und Freizeitangeboten in der Vierländerregion Bodensee.

 

 

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ECHT BODENSEE BUS

Mit der ECHT BODENSEE CARD  können zahlreiche Ziele entlang des Bodensees entdeckt werden. So können Sie entspannt und direkt zu den touristischen Höhepunkten reisen.  Der aktuelle Fahrplan des ECHT BODENSEE Bus steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Ganzjährig verkehrt der EBBus mit der Linie 100 zwischen Überlingen und Friedrichshafen. In den Sommerferien in Baden-Württemberg wird die Verbindung bis nach Bodman hinzukommen. Die Linienführung 200 fährt in den Sommerferien in Baden-Württemberg und Bayern zwischen Friedrichshafen und Lindau.

Hier finden Sie alle Fahrpläne:

Friedrichshafen – Ăśberlingen – Friedrichshafen

Bitte beachten Sie bei der Darstellungsweise auf der bodo-Website, dass die Linie durchgängig verkehrt! Es ist kein Umstieg in Überlingen notwendig!

Friedrichshafen – Lindau – Friedrichshafen

 

VergĂĽnstigungen in Lindau im Ăśberblick

Mit der ECHT BODENSEE CARD erhalten Sie auch vor Ort bei Lindauer Partnern zahlreiche Vorteile und VergĂĽnstigungen:

Alle weitere Vorteile, VergĂĽnstigungen und Inklusivleistungen am Bodensee finden Sie hier.

Kurbeitrag – wann und wieviel?

Wie in fast allen deutschen Kur- und Erholungsorten wird auch in Lindau am Bodensee eine gesetzliche Kurabgabe erhoben. Durch die Entrichtung dieses Kurbeitrags unterstützen Sie u.a. die Pflege zahlreicher beschilderter Spazier-, Rad- und Wanderwege, die frei zugänglichen Ufer- und Grünanlagen und viele weitere Bereiche der touristischen Infrastruktur.

Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben. In der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober beträgt er 3,30 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 2,00 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.

In der Zeit vom 1. November bis 31. März beträgt der Kurbeitrag 2,20 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 1,20 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit.

In einem Teil der Lindauer Gemarkung Reutin, die eine überwiegend gewerbliche Struktur aufweist, besteht keine Kurbeitragspflicht. Deshalb kann dort auch keine Gästekarte ausgestellt werden. Das restliche Gebiet des Stadtteils Reutin ist kurbeitragspflichtig. Um welches Gebiet es sich genau handelt, können Sie der neuen Kurbeitragssatzung entnehmen.

Beitragspflicht fĂĽr alle

Auch Zweitwohnungsbesitzer sind nach der Kurabgabensatzung kurbeitragspflichtig.

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 %. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird („Merkmal B“), erhält auch die notwendige Begleitperson diese Ermäßigung. Trotzdem erhalten Sie eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sind kurbeitragsfrei. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis Kurbeitragssatzung nachgewiesen wird (Merkmal „B“), ist auch die notwendige Begleitperson kurbeitragsfrei. Trotzdem erhalten Sie eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.

 

 

Ihre Gästekarte bei uns

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Kurbeitrag & Gästekarte

Alle Feriengäste, die sich im Zeitraum vom om 1. April bis 31. Oktober und 1. November bis 31. März zu Kur- und Erholungszwecken in Lindau aufhalten, sind kurbeitragspflichtig.

Von der Kurbeitragspflicht ausgenommen sind Geschäftsreisende und TeilnehmerInnen an Tagungen und Kongressen sowie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

 

Der Kurbeitrag wird in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erhoben und beträgt 3,30 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 2,00 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.

In der Zeit vom 1. November bis 31. März beträgt der Kurbeitrag 2,20 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 1,20 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit.

 

 

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50%. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis
nachgewiesen wird („Merkmal B“), erhält auch die notwendige Begleitperson diese
Ermäßigung. Trotzdem erhalten die Gäste eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von
mindestens 80 sind kurbeitragsfrei. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen
Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis Kurbeitragssatzung nachgewiesen wird (Merkmal „B“), ist auch die notwendige Begleitperson kurbeitragsfrei. Trotzdem erhalten die Gäste eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.

Der Grad der Behinderung ist dem Ăśbernachtungsbetrieb durch Vorlage des Behindertenausweises nachzuweisen.

 

 

Der Kurbeitrag wird Ihnen direkt von Ihrem Ăśbernachtungsbetrieb in Rechnung gestellt und an die Stadt Lindau abgefĂĽhrt.

In einer Teilfläche der Lindauer Gemarkungen Reutin und Zech, welche überwiegend gewerbliche Strukturen aufweisen, besteht keine Kurbeitragspflicht. Deshalb kann dort auch keine Gästekarte ausgestellt werden. Um welches Gebiet es sich genau handelt, können Sie der Kurabgabensatzung entnehmen.

Alle Informationen zu den Nutzungshinweisen der EBC-Gästekarte finden Sie hier.

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