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- Gästekarte ECHT BODENSEE CARD
Unsere Übernachtungsgäste erhalten in Lindau die Gästekarte ECHT BODENSEE CARD (EBC), da Sie einen Kurbeitrag zahlen. Mit dieser Karte haben Sie freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) und profitieren von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen bei rund 185 Ausflugszielen, Freizeit- und Kulturangeboten am Bodensee.
Ihre Vorteile
Die Gästekarte Echt Bodensee Card (EBC) bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Freie Fahrt in Bus & Bahn im gesamten Bodensee Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo), inkl. Stadtbusse, Regionalbusse und RegionalzĂĽge. Hier finden Sie den bodo Zonenplan.
- Vergünstigungen bei mehr als 185 Attraktionen und Ausflugszielen in der Vierländerregion Bodensee
Genauere Details zu den VergĂĽnstigungen und Vorteilen erfahren Sie im Echt Bodensee ReisefĂĽhrer.
Echt Bodensee Card ReisefĂĽhrer
Genießen Sie mit der Echt Bodensee Card freie Fahrt in Bus & Bahn sowie Vorteile bei mehr als 190 Kultur- und Freizeitangeboten in der Vierländerregion Bodensee.
Jetzt downloaden
ECHT BODENSEE BUS
Mit der ECHT BODENSEE CARD können zahlreiche Ziele entlang des Bodensees entdeckt werden. So können Sie entspannt und direkt zu den touristischen Höhepunkten reisen. Der aktuelle Fahrplan des ECHT BODENSEE Bus steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Ganzjährig verkehrt der EBBus mit der Linie 100 zwischen Überlingen und Friedrichshafen. In den Sommerferien in Baden-Württemberg wird die Verbindung bis nach Bodman hinzukommen. Die Linienführung 200 fährt in den Sommerferien in Baden-Württemberg und Bayern zwischen Friedrichshafen und Lindau.
Hier finden Sie alle Fahrpläne:
Friedrichshafen – Ăśberlingen – Friedrichshafen
Bitte beachten Sie bei der Darstellungsweise auf der bodo-Website, dass die Linie durchgängig verkehrt! Es ist kein Umstieg in Überlingen notwendig!
Friedrichshafen – Lindau – Friedrichshafen
VergĂĽnstigungen in Lindau im Ăśberblick
Mit der ECHT BODENSEE CARD erhalten Sie auch vor Ort bei Lindauer Partnern zahlreiche Vorteile und VergĂĽnstigungen:
- 10% Rabatt auf folgende Schiffsrundfahrten ab Lindau mit den Bodensee-Schiffsbetrieben: Drei-Länder-Rundfahrt, Kleine Seerundfahrt, Bregenzer Bucht, Panoramafahrt
Tipp: Kinder fahren frei! - 10% Rabatt auf ausgewählte Merchandise-Produkte in der Tourist-Information
- kleines künstlerisches Überraschungspräsent vom Atelier und Galerie kunstreiche
- 10% Rabatt auf das Eintrittsticket im Kunstmuseum Lindau
- 10% Rabatt auf alle Ticketpreise bei der Lindauer Marionettenoper
- 0,50 € Rabatt auf den Eintrittspreis im Museum friedens räume
- 1,00 € Rabatt auf die KostĂĽmfĂĽhrung „Die Nichte des Nachtwächters„
- 1,00 € Rabatt auf die StadtfĂĽhrung „Lindau sprichwörtlich„
- 1,00 € Rabatt auf die StadtfĂĽhrung „Botanisch-klassischer Stadtrundgang„
- 1,00 € Rabatt auf die Inselrundfahrt mit dem Elektro-Solar Insel-Bob
- 1,00 € Rabatt fĂĽr die FĂĽhrung „Nachtwächterrundgang – KostĂĽmfĂĽhrung„
- 1,00 € Rabatt bei den öffentlichen Lindauer Stadtführungen
- 1,00 € Rabatt für die Salzgrotte Lindau
- 1,00€ Rabatt für den skywalk allgäu Naturerlebnispark
- 7,50 € für 1 Stunde auf das zweite SUP-Board im Strandcafé Lindenhof
- 11,00 € für 1 Stunde auf das zweite Doppelkajak im Strandcafé Lindenhof
Alle weitere Vorteile, VergĂĽnstigungen und Inklusivleistungen am Bodensee finden Sie hier.
Kurbeitrag – wann und wieviel?
Wie in fast allen deutschen Kur- und Erholungsorten wird auch in Lindau am Bodensee eine gesetzliche Kurabgabe erhoben. Durch die Entrichtung dieses Kurbeitrags unterstützen Sie u.a. die Pflege zahlreicher beschilderter Spazier-, Rad- und Wanderwege, die frei zugänglichen Ufer- und Grünanlagen und viele weitere Bereiche der touristischen Infrastruktur.
Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben. In der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober beträgt er 3,30 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 2,00 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.
In der Zeit vom 1. November bis 31. März beträgt der Kurbeitrag 2,20 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 1,20 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit.
In einem Teil der Lindauer Gemarkung Reutin, die eine überwiegend gewerbliche Struktur aufweist, besteht keine Kurbeitragspflicht. Deshalb kann dort auch keine Gästekarte ausgestellt werden. Das restliche Gebiet des Stadtteils Reutin ist kurbeitragspflichtig. Um welches Gebiet es sich genau handelt, können Sie der neuen Kurbeitragssatzung entnehmen.
Beitragspflicht fĂĽr alle
Auch Zweitwohnungsbesitzer sind nach der Kurabgabensatzung kurbeitragspflichtig.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 %. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird („Merkmal B“), erhält auch die notwendige Begleitperson diese Ermäßigung. Trotzdem erhalten Sie eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sind kurbeitragsfrei. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis Kurbeitragssatzung nachgewiesen wird (Merkmal „B“), ist auch die notwendige Begleitperson kurbeitragsfrei. Trotzdem erhalten Sie eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.
Ihre Gästekarte bei uns
Kurbeitrag & Gästekarte
Muss ich Kurbeitrag zahlen?
Alle Feriengäste, die sich im Zeitraum vom om 1. April bis 31. Oktober und 1. November bis 31. März zu Kur- und Erholungszwecken in Lindau aufhalten, sind kurbeitragspflichtig.
Von der Kurbeitragspflicht ausgenommen sind Geschäftsreisende und TeilnehmerInnen an Tagungen und Kongressen sowie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Wie hoch ist der Kurbeitrag?
Der Kurbeitrag wird in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erhoben und beträgt 3,30 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 2,00 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.
In der Zeit vom 1. November bis 31. März beträgt der Kurbeitrag 2,20 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 1,20 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit.
Gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen?
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50%. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis
nachgewiesen wird („Merkmal B“), erhält auch die notwendige Begleitperson diese
Ermäßigung. Trotzdem erhalten die Gäste eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von
mindestens 80 sind kurbeitragsfrei. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen
Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis Kurbeitragssatzung nachgewiesen wird (Merkmal „B“), ist auch die notwendige Begleitperson kurbeitragsfrei. Trotzdem erhalten die Gäste eine Gästekarte, um von den Vergünstigungen der EBC zu profitieren.
Der Grad der Behinderung ist dem Ăśbernachtungsbetrieb durch Vorlage des Behindertenausweises nachzuweisen.
Wo zahle ich den Kurbeitrag?
Der Kurbeitrag wird Ihnen direkt von Ihrem Ăśbernachtungsbetrieb in Rechnung gestellt und an die Stadt Lindau abgefĂĽhrt.
Warum erhalte ich in Teilen des Stadtgebietes keine Gästekarte?
In einer Teilfläche der Lindauer Gemarkungen Reutin und Zech, welche überwiegend gewerbliche Strukturen aufweisen, besteht keine Kurbeitragspflicht. Deshalb kann dort auch keine Gästekarte ausgestellt werden. Um welches Gebiet es sich genau handelt, können Sie der Kurabgabensatzung entnehmen.
Was muss ich bei der Benutzung der Gästekarte beachten?
Alle Informationen zu den Nutzungshinweisen der EBC-Gästekarte finden Sie hier.